Ihr Steuerberater für Erbschaftssteuer in Biberach
Die Erbschaftssteuer und generell der Nachlass stellen häufig für die Erben eine Belastung dar. Oftmals geht dies mit der Verwunderung über die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer einher. Als Erbe sind Sie in Deutschland in der Anzeigepflicht. Dies will heißen, dass Sie – womöglich noch in der Trauerzeit – innerhalb von drei Monaten, verpflichtet sind, den Gegenstand und Wert Ihres Erbes beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Anschließend folgt in der Regel eine Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung. Doch der Nachlass kann bereits im Vorfeld zu Lebzeiten geregelt werden. Leider ist die steuerliche Betrachtung ebenso facettenreich, wie der Erbfall selbst. Unterschiedliche Steuerklassen, erschwerte Immobilienbewertungen, Berliner Testament etc. sind nur einige Besonderheiten, die herangezogen werden sollten, ehe man sich an die letztendliche Erklärung der Erbschaftssteuer macht. WICHTIG – Erbschaftsteuererklärungen, die fehlerhaft oder mit falschen Angaben abgegeben werden, können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, da sie schnell den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Dies liegt nicht an mangelnder Bereitschaft Informationen teilen zu wollen, sondern vielmehr daran, dass unterschiedlichste Vermögensfälle der Erbschaftssteuer unterliegen. §3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) gibt Ihnen einen kleinen Eindruck hierüber.
Unser Anspruch ist es, Ihnen bei dieser Thematik rechtssicher, leicht verständlich und zu Ihrem Steuervorteil zur Seite zu stehen.
Wir Bieten Ihnen :
- Ausführliche Beratung zu Lebzeiten
- Hilfe bei der Nachlassverwaltung
- Beratung bei der steuerlichen Betrachtungen von Schenkungen
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
- Beratung zur Ausnutzung der Freigrenzen
- Hilfe bei der Ermittlung von Immobilienbewertungen
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Steuerberater Biberach - Alexandra Barth
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