Ihr Steuerberater für Erbschaftssteuer in Biberach

 

Die Erbschaftssteuer und generell der Nachlass stellen häufig für die Erben eine Belastung dar. Oftmals geht dies mit der Verwunderung über die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer einher. Als Erbe sind Sie in Deutschland in der Anzeigepflicht. Dies will heißen, dass Sie – womöglich noch in der Trauerzeit – innerhalb von drei Monaten, verpflichtet sind, den Gegenstand und Wert Ihres Erbes beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Anschließend folgt in der Regel eine Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung. Doch der Nachlass kann bereits im Vorfeld zu Lebzeiten geregelt werden. Leider ist die steuerliche Betrachtung ebenso facettenreich, wie der Erbfall selbst. Unterschiedliche Steuerklassen, erschwerte Immobilienbewertungen, Berliner Testament etc. sind nur einige Besonderheiten, die herangezogen werden sollten, ehe man sich an die letztendliche Erklärung der Erbschaftssteuer macht. WICHTIG – Erbschaftsteuererklärungen, die fehlerhaft oder mit falschen Angaben abgegeben werden, können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, da sie schnell den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Dies liegt nicht an mangelnder Bereitschaft Informationen teilen zu wollen, sondern vielmehr daran, dass unterschiedlichste Vermögensfälle der Erbschaftssteuer unterliegen. §3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) gibt Ihnen einen kleinen Eindruck hierüber.

Unser Anspruch ist es, Ihnen bei dieser Thematik rechtssicher, leicht verständlich und zu Ihrem Steuervorteil zur Seite zu stehen.

Wir Bieten Ihnen :

  • Ausführliche Beratung zu Lebzeiten
  • Hilfe bei der Nachlassverwaltung
  • Beratung bei der steuerlichen Betrachtungen von Schenkungen
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Beratung zur Ausnutzung der Freigrenzen
  • Hilfe bei der Ermittlung von Immobilienbewertungen

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Vorteile der Konsultation eines Steuerberaters bei der Erbschaftssteuer

Die Konsultation eines Steuerberaters bei der Erbschaftssteuer bietet zahlreiche Vorteile. Mit ihrer umfassenden Expertise und Erfahrung können sie helfen, steuerliche Fallstricke zu bewältigen und optimale Steuerstrategien zu entwickeln.

Ein Steuerberater kann beispielsweise bei der vorweggenommenen Erbfolge Unterstützung bieten. Hierbei werden Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen, um spätere Steuerzahlungen zu verringern. Ein erfahrener Steuerberater kennt die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen und kann dabei helfen, persönliche Freibeträge optimal auszunutzen.

Des Weiteren können Steuerberater bei der Bewertung von Immobilien helfen, die Teil des ererbten Vermögens sind. Die Bewertung von Immobilien ist oft eine komplexe Aufgabe, bei der verschiedenste Faktoren berücksichtigt werden müssen. Ein erfahrener Steuerberater kennt die geltenden Bestimmungen und kann die steuerliche Bewertung von Immobilien professionell vornehmen.

Ein weiterer Vorteil der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist die Kenntnis über Steuerbefreiungen. Steuerberater wissen, welche Vergünstigungen für betriebliches Vermögen gelten und wie bestimmte Freibeträge mehrfach genutzt werden können, um die Steuerbelastung zu reduzieren.

Die Hilfe eines erfahrenen Steuerberaters ist bei der Erbschaftsteuer unerlässlich, um mögliche steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die beste steuerliche Lösung zu finden. Indem sie auf spezialisierte Dienstleistungen wie die Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge, die Bewertung von Immobilien und die Nutzung von Steuerbefreiungen zurückgreifen, können Steuerberater dazu beitragen, dass Erben die optimale Steuerbelastung für ihre ererbten Vermögenswerte erreichen.

Persönliche Freibeträge

Die Konsultation eines Steuerberaters bei der Erbschaftssteuer bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Ein erfahrener Steuerberater kann bei der Steuerberatung von Erbschaften und Schenkungen helfen, die oft komplexen steuerlichen Aspekte zu verstehen und zu optimieren.

Ein wichtiger Bereich, in dem ein Steuerberater Unterstützung leisten kann, ist die Optimierung von persönlichen Freibeträgen. Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag, bis zu dem er von der Erbschaftssteuer befreit ist. Ein professioneller Steuerberater kennt die rechtlichen Bestimmungen und kann helfen, diesen Freibetrag optimal auszunutzen. Dadurch wird die Steuerbelastung reduziert und das Vermögen der Erben bleibt größtenteils erhalten.

Darüber hinaus ist ein Steuerberater mit den verschiedenen Steuerbefreiungen vertraut, die für Erbschaften gelten. Ein geschulter Experte kann die Vorteile für betriebliches Vermögen und andere spezielle Regelungen kennenlernen und sicherstellen, dass diese maximal genutzt werden. Dadurch werden die Steuerzahlungen minimiert und das vererbte Vermögen geschützt.

Die Dienstleistungen eines erfahrenen Steuerberaters im Bereich Erbschaftssteuer bieten somit eine Vielzahl von Vorteilen. Durch die Optimierung von persönlichen Freibeträgen und die Nutzung von Steuerbefreiungen können die Erben ihre Steuerlast erheblich reduzieren und das Vermögen der nächsten Generation erhalten. Daher ist die Konsultation eines Steuerberaters unerlässlich, um die steuerlichen Aspekte der Erbschaftssteuer bestmöglich zu bewältigen.

Steuerbefreiungen

Als erfahrener Steuerberater sind wir mit den persönlichen Freibeträgen für die Erbschaftssteuer bestens vertraut. Die Höhe dieser Freibeträge variiert je nach Verwandtschaftsgrad und individueller steuerlicher Situation.

Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner beträgt der persönliche Freibetrag derzeit 500.000 Euro. Kinder und Stiefkinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, während Enkelkinder einen Freibetrag von 200.000 Euro haben. Geschwister und Nichten/Neffen erhalten einen persönlichen Freibetrag von 20.000 Euro, während entferntere Verwandte einen Freibetrag von 20.000 Euro haben.

Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen und steuerliche Entlastungen im Erbschaftsrecht. Zum Beispiel können bestimmte Vermögenswerte wie betriebliches Vermögen oder Immobilien begünstigt sein und eine reduzierte Erbschaftssteuer oder sogar eine Steuerbefreiung genießen. Auch gibt es bestimmte Schenkungen, die steuerfrei bleiben können, wie z. B. kleinere Geldgeschenke oder Hochzeitsgeschenke.

Als erfahrene und spezialisierte Steuerberater sind wir mit diesen Sonderregelungen vertraut und können helfen, diese optimal zu nutzen, um die Steuerzahlungen zu minimieren. Wir sind immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre individuellen steuerlichen Situationen bestmöglich zu gestalten und von den verschiedenen Steuerbefreiungen zu profitieren.




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Steuerberater Biberach - Alexandra Barth

Kirchstraße 17, 89165 Dietenheim

Rückrufservice: +49 (0) 7347/9200226

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