Erfolg ist planbar
Kompetenz für Ihre Steuer
Sie können viel erwarten
„ Mein primäres Ziel ist, Sie so zu beraten, wie ich gerne beraten werden möchte!“
Ausgezeichnete Beratung
Testamentsvollstrecker und Steuerberater in Biberach
Ihre Vorteile auf einen Blick
Als Steuerberaterin in Biberach und Umgebung unterstütze ich Sie in Ihren steuerlichen, aber auch bei anderen (betriebs)wirtschaftlichen Belangen. Kompetente Steuerberatung leistet einen wesentlichen Teil zum unternehmerischen Erfolg und zur persönlichen Zufriedenheit.
Mein Team und ich beraten Sie in steuerlichen Angelegenheiten ebenso wie in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen fachlich kompetent und menschlich herzlich. Uns ist eine unverkrampfte und offene Arbeitsweise wichtig. Ich als Steuerberaterin arbeite unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen für Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Erfolg.
Die umfassende Beratung in sämtlichen steuerlichen Fragestellungen sowie die Entwicklung von individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Gestaltungsmodellen ist mein Ziel!
Lassen Sie uns gemeinsam erfolgreich sein!
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Privatpersonen
Einkommensteuererklärung
Steuerliche Optimierungsberatung
Steuerklassenwahl
Rentner: Steueroptimierung, Wahl des steuerlich besten Auszahlungsmodelles
Vermietung & Verpachtung
Photovoltaikanlagen
Unternehmen
Jahresabschlusserstellung
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Digitale Buchführung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Unternehmensbewertung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Existenzgründer
Rechtsformwahl
Fördermittelberatung Existenzgründerzuschuss
Hilfe bei der Anmeldung des Unternehmens
Gründercoaching
Businessplan
Investitions- & Finanzierungsberatung
Privatpersonen
Einkommensteuererklärung
Lohnoptimierung
Rentner: Steueroptimierung, Wahl des steuerlich besten Auszahlungsmodelles
Vermietung & Verpachtung
Kapitalvermögen
Stundungsanträge und weitere Anträge
Erbschaftsteuererklärung
Grundbesitzbewertung
Einsprüche
Steuerklassenwahl
Schenkungsteuererklärung
Steuerprognose für die Zukunft bei z.B. Anschaffung einer Pflegeimmobilie
NV-Bescheinigung
Wirtschaftsberatung
Photovoltaikanlagen
Unternehmensbewertung
Anteilsbewertung
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Begleitung und Vorbereitung Bankengespräch
Steuerliche Optimierungsberatung
Vorweggenommene Erbfolge
Treuhandtätigkeiten, Immobilienverwaltung
Unternehmen
Jahresabschlusserstellung
Steuerbilanz/Handelsbilanz
Digitale Buchführung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Baulohn
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Gewerbesteuer (GewSt)
Umsatzsteuer (USt)
Körperschaftsteuer (KSt)
Gesonderte & Einheitliche Feststellung
Begleitung und Vorbereitung Bankengespräch
Unternehmensbewertung
Anteilsbewertung
Budgetplanung
Investitionsplanung
Kennzahlenermittlung
Cashflowrechnung
Begleitung bei Betriebsprüfungen (Steuer, SV, Rente)
Umwandlungen
Nachfolgeberatung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Controlling
Kostenrechnung
Deckungsbeitragsrechnung
Steuerliche Optimierungsberatung
Überwachung, Auswertung & Steuerung der betrieblichen Leistung
Investitions- & Finanzierungsplanung
Kennzahlen
Kostenrechnung
Planzahlen
IFRS – Internationale Rechnungslegung
Existenzgründer
Gründungsberatung
Rechtsformwahl
Businessplan
Rentabilitätsvorschau
Liquiditätsvorschau
Fördermittelberatung Existenzgründerzuschuss
Hilfe bei der Anmeldung des Unternehmens
Gewerbeanmeldung
Finanzamt (Fragebogen, Steuernummer, Vollmachten, SEPA, USt-ID-Nummer)
Betriebsnummer & Berufsgenossenschaft
Investitions- & Finanzierungsberatung
Begleitung und Vorbereitung Bankengespräch
Steuerliche Optimierungsberatung
Gründercoaching
Steuerberater in Biberach – für Privatpersonen, Gründer und Unternehmen
Als erfahrener Steuerberater sind wir im Kreis Biberach aktiv. Dabei kümmert sich das Team Paragraphenfuchs längst nicht mehr ausschließlich um die steuerrechtlichen Angelegenheiten unserer Mandanten, nein wir verstehen unsere Beratung als ganzheitliches Konzept zu persönlichem so wie wirtschaftlichem Erfolg. Wir beraten sowohl Privatpersonen, Existenzgründer als auch Unternehmen – immer allumfassend, kompetent und persönlich.
Als Steuerberater in Biberach unterstützen wir Ihr Unternehmen nicht nur in traditionellen steuerrechtlichen Angelegenheiten wie der Erstellung des Jahresabschlusses oder der allgemeinen Buchführung. Ganz im Gegenteil: Wir beraten Sie stets ganzheitlich, indem wir gemeinsam mit Ihnen einzelne Bereiche Ihres Unternehmens auf Optimierungsmöglichkeiten untersuchen. Wo lassen sich mögliche Prozesse verschlanken, wo ganz konkret Steuern sparen? Anschließend unterstützen wir Sie als Steuerberater dabei, Ihre Prozesse auch nachhaltig optimal zu gestalten, indem wir beispielsweise die digitale Lohnabrechnung für Sie koordinieren oder die Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern für Sie übernehmen. Unsere moderne Schnittstellentechnik ermöglicht es uns zudem, Sie auch digital bei der Buchführung zu unterstützen, sodass alle Originalbelege bei Ihnen bleiben. Da wir uns stets für Sie weiterbilden, sind wir auf dem aktuellsten Stand aller Steuerregelungen und Gesetze und können Sie dementsprechend optimal beraten. Auch durch unsere jahrelange Erfahrung und routinierte Arbeit führen wir unsere Aufgaben stets hocheffizient und zuverlässig durch.
Privatpersonen in Biberach: Ihr Steuerberater für alle Lebenslagen
Auch Privatpersonen beraten wir in unserer Rolle als Steuerberater kompetent und zuverlässig in allen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns gerne als privater Kapitalanleger, Photovoltaikanlagenbesitzer, Vermieter oder Angestellter. Gemeinsam mit Ihnen finden wir bei uns in Biberach das auf Sie persönlich zugeschnittene Lösungskonzept in allen steuerrechtlichen Fragen. Das reicht von der einfachen Einkommenssteuererklärung bis hin zur Testamentsvollstreckung. Auch wenn Sie selbst geerbt haben, erstellen wir für Sie eine Erbschaftssteuererklärung. Sie befinden sich bereits im wohlverdienten Ruhestand? Auch hier unterstützen wir Sie beratend, indem wir gemeinsam mit Ihnen analysieren, ob sich für Sie steuerrechtlich eine Einmalzahlung Ihrer Rente lohnt, oder eine Ratenzahlung ausgewiesene Vorteile mit sich bringt.
Egal um welches steuerrechtliche Anliegen es sich handelt: Wir sind als Steuerberater im Kreis Biberach für Sie da. Dabei liegt uns der persönliche Austausch mit Ihnen besonders am Herzen. Kontaktieren Sie uns gerne per Mail, über das Kontaktformular oder per Telefon. Wir freuen uns!
Häufig gestellte Fragen an Ihren Steuerberater in Biberach
Kosten, Fristen, Zuständigkeiten und der Wechsel der Kanzlei – die Fragen, die uns Mandantinnen und Mandanten aus Biberach, Dietenheim und dem Illertal am häufigsten stellen. Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie uns unter 07347 9200226 an.
Was kostet ein Steuerberater in Biberach und Umgebung?
Das Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und nicht nach freier Kalkulation. Für die Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte sieht die Verordnung einen Rahmen von 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A vor, die Mittelgebühr liegt bei 3,5/10. Maßgeblich sind Gegenstandswert und Aufwand – den erwarteten Rahmen nennen wir Ihnen vor der Beauftragung. Für laufende Mandate ist eine Vergütungsvereinbarung in Textform nach § 4 StBVV möglich, damit Sie mit einem festen Betrag kalkulieren können.
Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Ohne steuerliche Vertretung endete die Frist für das Jahr 2025 am 31. Juli 2026. Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO bis zum 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt. Wer bereits in Verzug ist, sollte sich zeitnah melden – Verspätungszuschläge lassen sich häufig noch begrenzen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin als neuer Mandant?
In der Regel innerhalb weniger Werktage. Unser Sekretariat erreichen Sie Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr unter 07347 9200226, dazu gibt es einen Rückrufservice. Besprechungen finden nach Vereinbarung persönlich in unserer Kanzlei, telefonisch oder per Video statt – schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular.
Wie wechsle ich zu Ihnen als Steuerberater?
Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich und verursacht selbst keine Kosten. Sie kündigen das bestehende Mandat, anschließend fordern wir Unterlagen und Buchhaltungsdaten beim Vorberater an – dieser ist zur Herausgabe verpflichtet, sofern seine Rechnungen beglichen sind. Danach widerrufen Sie die alte Vollmacht beim Finanzamt und erteilen uns eine neue; die digitalen Daten übernehmen wir per DATEV-Übertrag. Prüfen Sie vorab Kündigungsfristen im bestehenden Vertrag – wer wir sind, erfahren Sie über uns.
Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
Das richtet sich nach Ihrem Wohnsitz beziehungsweise dem Sitz Ihres Betriebs. Für Dietenheim und einen Teil des Alb-Donau-Kreises ist das Finanzamt Ehingen (Donau) in der Hehlestraße 19 zuständig, für den Landkreis Biberach das Finanzamt Biberach und für das bayerische Illertal das Finanzamt Neu-Ulm. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation für Sie – von der Vollmacht über Fristverlängerungen bis zum Einspruch gegen Bescheide.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Für die Einkommensteuererklärung genügen in der Regel Lohnsteuerbescheinigung, Belege zu Werbungskosten, Versicherungsbeiträge, Handwerkerrechnungen sowie Nachweise zu Vermietung oder Kapitalerträgen. Betriebe liefern Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen sowie Lohnunterlagen. Über die digitale Zusammenarbeit übermitteln Sie alles als digitale Abbilder: Ihre Originalbelege bleiben bei Ihnen und sind jederzeit einsehbar.
Ab wann muss mein Betrieb E-Rechnungen ausstellen?
Empfangen und verarbeiten müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025, ohne Übergangsfrist. Ausstellen müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028. Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben vom Versand dauerhaft befreit, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Wir stellen Ihre Finanzbuchhaltung rechtzeitig auf die neuen Formate um.
Beraten Sie auch bei Erbschaft, Schenkung und Testamentsvollstreckung?
Ja. Wir erstellen Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen, übernehmen die Grundbesitzbewertung und beraten zu Freibeträgen, die sich alle zehn Jahre neu nutzen lassen. Seit 2019 übernehmen wir außerdem Testamentsvollstreckungen, sodass Nachlassregelung, Bewertung und Erbschaftsteuer in einer Hand bleiben. Wer früh plant, hat deutlich mehr Gestaltungsspielraum als im Erbfall.
Wie wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg berechnet?
Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell: Maßgeblich sind Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, Gebäude bleiben unberücksichtigt. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke ist ein Abschlag von 30 Prozent auf die Steuermesszahl vorgesehen; der Bundesfinanzhof hat das Landesmodell bestätigt. In Bayern gilt dagegen ein reines Flächenmodell – wer beidseits der Iller Grundbesitz hält, muss also mit zwei unterschiedlichen Systemen rechnen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenKONTAKT
Steuerberater Biberach - Alexandra Barth
Königstraße 62, 89165 Dietenheim
Rückrufservice: +49 (0) 7347/9200226
E-Mail: info@stb-abarth.de
RÜCKRUFSERVICE
Telefonisch ist unser Sekretariat gerne für Sie Mo.-Do.: 8.00Uhr – 17.00Uhr und Freitag 8.00Uhr – 16.00Uhr erreichbar.
Bitte beachten Sie: Besprechungen per Skype, Telefon oder persönlich sind nur nach Vereinbarung möglich – wir freuen uns auf Sie!
Copyright 2026 © by Alexandra Barth. All rights reserved.
Impressum / Datenschutz






