Kompetenz für Ihre Finanzen
Leistungen für Privatpersonen
Wir arbeiten mit DATEV-SmartIT – seit Jahren nach ISO 27001 zertifiziert und mit Standort in Deutschland.
Finanzbuchhaltung in Biberach
Ihre Vorteile auf einen Blick
Wer Steuern zahlt, sollte das Recht nutzen Steuern zu sparen.
Lohnt sich die Beauftragung eines Steuerberaters für Privatpersonen überhaupt? Auf jeden Fall. Denn in der Flut von steuerlichen Gesetzesänderungen brauchen vor allem Privatpersonen einen Experten an ihrer Seite, der immer auf dem Stand der neuesten Entwicklungen ist und jede Gesetzesänderung zum Vorteil seines Mandanten nutzt. Wir begleiten Sie hier sehr gerne!
Ihre Vorteile durch die professionelle Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung:
Sie nutzen das Wissen und Können einer erfahrenen Steuerkanzlei im Landkreis Biberach und erhalten eine für Sie persönlich steueroptimierte Steuererklärung zum jeweils aktuellsten Rechtsstand.
Sie nutzen alle steuerlichen Wahlrechte.
Sie ersparen sich vermeidbare finanzielle Einbußen.
Sie profitieren von Fristverlängerungen, die für Steuerberater gelten
Sie haben mehr Zeit für das Wesentliche, denn während wir Ihre Steuererklärung für Sie vornehmen, können Sie die gewonnene Zeit produktiv nutzen.
Einkommensteuererklärung
Wir bearbeiten Ihre Steuererklärung mit dem Versprechen, dass steuerlich Beste für Sie heraus zu holen. Wir besprechen mit Ihnen Ihre steuerlichen Gegebenheiten und gehen individuell an Ihre Einkommensteuererklärung heran.
Photovoltaikanlagen
Sie haben eine Photovoltaikanlage und sind dadurch zum Gewerbetreibenden geworden, mit allen steuerlichen Pflilchten? Wir erledigen das für Sie!
Erbschafts - / Schenkungssteuer
Sie haben geerbt oder möchten verschenken? Dann sollten wir unbedingt im Vorfeld hierüber reden. Damit Sie, oder Ihre Erben, nicht unnötig Steuern bezahlen.
Steueroptimierung für Rentner
Die wohlverdiente betriebliche Rente steht kurz bevor und nun können Sie wählen: Alles auf einmal ausbezahlt bekommen oder in Raten? Was hat welchen steuerlichen Effekt? Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Steueroptimierung für Verheiratete
Welche Steuerklasse ist die Richtige für uns?
Wo kann man einsparen, wo kann man optimieren?
Kommen Sie gerne vorbei!
Grundbesitzbewertung / Unternehmensbewertung
Es gibt verschiedene Gründe, warum man ein Unternehmensanteil oder Grundbesitz bewerten muss, z. B. weil eine Schenkung oder eine Scheidung ansteht. Oder Sie suchen einen Nachfolger oder einen Anteilseigner? Oder Sie möchten ein Grundstück verkaufen und kommen in die Spekulationsfrist?
Vermietung und Verpachtung
Was kann ich absetzen?
Was muss ich angeben?
Wie berechnet man die günstigste steuerliche AfA?
Wie hoch sollte meine Miete sein, damit ich steuerlich keine Abstriche machen muss?
Kapitaleinkünfte
Was ist eine Günstigerprüfung?
Kann ich meine bezahlte Kapitalertragssteuer wieder zurückerstattet bekommen?
Ist das Teileinkünfteverfahren eine Option für mich?
Steuerprognosen
Wie sieht meine Steuerlast in den kommenden Jahren aus?
Was kann ich optimieren?
Was kommt auf mich zu?
Begleitung und Vorbereitung Bankengespräch
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen alle benötigten Unterlagen, damit Sie top vorbereitet im Bankengespräch überzeugen werden! Auf Wunsch kommen wir gerne auch mit!
Wirtschaftsberatung
Wie stehe ich wirtschaftlich?
Wie wird meine Liquidität sich entwickeln?
Anträge
Lohnsteuerklassenwechsel
Stundung
Fristverlängerung
Freistellungsbescheinigung
Unbedenklichkeitsbescheinigung etc…
Wir beantragen das für Sie!
Testamentsvollstreckung
Durch einen Testamentsvollstrecker kann der Erblasser weitestgehend vermeiden, dass zwischen den Erben Streitigkeiten über die Nachlassverteilung entstehen. Die Testamentsvollstreckung ist auch ein geeignetes Instrument um die Erfüllung von den im Testament enthaltenen Auflagen sicherzustellen.
Insbesondere bei hohen Nachlassvermögen, bei mehreren Erben, einer umfangreichen Teilungsanordnung und bei Auflagen dient die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dazu, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und damit dafür zu sorgen, dass der letzte Wille des Erblassers auch richtig umgesetzt wird. Rechtsunerfahrene Personen, minderjährige oder im Ausland lebende Erben sind mit einer Nachlassabwicklung häufig überfordert.
Durch eine Testamentsvollstreckung kann der Erbe auch vor dem Zugriff seiner eigenen Gläubiger geschützt werden.
Durch ein so genanntes Behindertentestament kann der Zugriff der Sozialhilfeträger verhindert werden. Der Begriff „Behindertentestament“ wird für Testamente oder Erbverträge verwendet, bei denen einer oder mehrere der gesetzlichen Erben behindert sind. In vielen Fällen sind die Pflegekosten so hoch, dass der Staat mit Sozialleistungen einspringen muss. Verfügt der behinderte Erbe nun über eigenes Vermögen, so muss dieses weitgehend für die Pflegekosten verwendet werden. Als Folge wird das geerbte Vermögen in Höhe der Kosten vom Sozialhilfeträger zurückgefordert.
Der in einem Testament benannte Testamentsvollstrecker wird die vom Erblasser getroffenen Anordnungen nach dem Wortlaut des Testaments ausführen. Er prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen und muss den erkennbaren Willen des Erblassers befolgen, sowie die Vermächtnisse und Auflagen erfüllen. Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass zur Erfüllung seiner Aufgaben in Besitz und verwaltet ihn ordnungsgemäß. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, die ordnungsgemäße Auseinandersetzung unter mehreren Miterben zu bewirken.
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